HARALD HERRMANN
Wenn sie etwas zu meinen Ausbildungen wissen möchten, beantworte ich Ihre Fragen gerne.
Tiefenlachen 23
85229 Markt Indersdorf
info -at- feuerwalker.de
Mobil D2: +49(0)171 626 11 22
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Teilnahmebedingungen für Seminare und AGB's:
Die Anmeldung ist verbindlich. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die aufgeführten Teilnahmebedingungen. Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie die
Richtigkeit Ihrer Angaben.
Die Seminarkosten werden spätestens fünf Werktage nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie weitere
Informationen sowie die notwendigen Angaben für die Überweisung der Seminargebühr.
Die Stornierung eines Seminars ist bis 10 Tage vor dem jeweiligen Termin möglich. Bereits bezahlte Gebühren werden unter Abzug einer
Bearbeitungsgebühr von 5.- Euro zurückerstattet. Spätere Stornierungen sind nur mit persönlicher Absprache möglich. Dies gilt auch im Falle von
Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Gründen.
Falls das Seminar vom Veranstalter oder Seminarleiter aus abgesagt werden muss, werden die Kursgebühren vollständig zurück erstattet. Weitere
entstandene Kosten werden nicht erstattet. Der Veranstalter oder Seminarleiter kann bei einer Nichtdurchführung des Seminars nicht haftbar
gemacht werden.
Jeder Teilnehmer ist vor, während und nach dem Seminar oder Vortrag selbst für sich verantwortlich. Die Teilnahme erfordert eine normale
physische und psychische Belastbarkeit, die mit der Anmeldung bestätigt wird. Teilnehmer kommen für verursachte Schäden an Eigentum und
Gesundheit selbst auf und stellen den Veranstalter und Seminarleiter von allen Haftungsansprüchen frei. Versicherungen sind Angelegenheit der
Teilnehmer.
Kein ALKOHOL und keine DROGEN bis zum Ende der Seminare!
IMPRESSUM
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Harald Herrmann
Tiefenlachen 23
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Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die
Schadensminderungspflicht darstellen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 2.3.2004 (AZ. 1BvR784/03) zu Gunsten der Heiler entschieden: "Wer die Selbstheilungskräfte des
Patienten aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis. Siehe auch: BverfG-Urteil.pdf
© Harald Herrmann 2011
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10. Dezember Schwitz - Zeremonie
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